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Privatdetektive
Privatdetektive kommen häufig in Fragen des Arbeits- und Unterhaltsrecht zum Einsatz. Die Detektive werden häufig von Privatleuten engagiert und gelegentlich werden sie auch von Arbeitgebern werden für kleinere Aufgaben beauftragt, um zum Beispiel herauszufinden ob der krankgeschriebene Mitarbeiter, denn auch wirklich arbeitsunfähig ist.
Dieser Einsatz findet meist bei Mitarbeitern statt, die mehrfach im Jahr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen und einen überdurchschnittlichen Krankenstand ohne ersichtlichen Grund aufweisen. Der Detektiv übernimmt dabei die Observation des betroffenen Mitarbeiters, dokumentiert seine Beobachtungen und macht zum Beweis eventuell Fotos. Nicht selten kam es dabei zu großen Überraschungen, wie zum Beispiel: Der mit Rückenschmerzen geplagte Mitarbeiter hilft seinem Bruder bei der Zerlegung eines Autos auf dem Schrottplatz oder die Mitarbeiterin
mit einem grippalen Infekt geht am Nachmittag mit den Kindern ins Schwimmbad. Aber auch das Verschwinden von kleineren oder größeren Geldsummen, sowie Waren im Unternehmen, wird häufig von den Unternehmen als Anlass genommen einen Detektiv zu beauftragen. Hier liegt die Aufgabe des Detektivs darin, herauszufinden ob Mitarbeiter eventuell Waren für ihren privaten Gebrauch entwenden oder ob Geld aus der Kasse entnommen wird.
Unterhaltsrecht Im Bereich des Unterhaltsrechts geht es meist um die leidige Frage der Unterhaltszahlungen. Hier will der Ehemann beispielsweise wissen, ob seine Frau wirklich so unterhaltsbedürftig ist, wie sie es versucht dem Scheidungsrichter zu vermitteln. Oder die Ehefrau möchte wissen, ob der Gatte nun wirklich keine Möglichkeit hat Unterhalt zu zahlen, da sie den Verdacht hegt, dass dieser doch Arbeiten geht oder vielmehr verdient als er angibt. Aber auch in Fragen des Mietrechts kommt der Detektiv zum Einsatz, wenn beispielsweise wegen Eigenbedarf eine Wohnung gekündigt wurde.
Die Mieter beauftragen den Ermittler um Nachforschungen zu stellen, ob wirklich ein Eigenbedarf vorliegt oder ob dies nur ein vorgeschobener Grund des Vermieters ist.
Aufgaben eines Privatdetektivs
Die Aufgaben und die Art der Beweisbeschaffung hängen von dem vorliegenden Fall ab, der zu Grunde liegt. Dabei kommen Maßnahmen wie beispielsweise Observation, Ermittlung, Integration (zum Beispiel Einschleusen von Mitarbeitern), Zeugenermittlung und deren Befragung, Tatortuntersuchung, Spurensicherung, kriminaltechnische Untersuchungen und das Einholen und Erteilen von Auskünften sowohl in geschäftlicher als auch in privater Art zum Einsatz. Privatdetektive kommen außer bei den hier genannten Fällen, in vielen anderen Fällen zum Einsatz. Hierzu gehören beispielsweise die Erteilung von Heiratsauskünften, Ermittlung über Herkunft, Lebensführung, Leumund, Vorleben, etc., die Ermittlung von Erben, Feststellung von Vermögensverhältnissen, Ermittlung des Aufenthaltes und der Anschrift von vermissten Personen und Vaterschaftsprozesse.
Detektiv in Hamburg
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Nähere Informationen zu und eine Definition zu dem Begriff Detektiv finden Sie bei Wikipedia: Detektiv |
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