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Honorare
Es gibt keine Verordnung an die sich die Honorare von Detektiven richten müssen, daher lohnt es sich auf jeden Fall einen Preisvergleich vorzunehmen, gerade bei der Fülle von Dienstleistungsangeboten auf dem Markt.
Einige Berufsverbände geben Empfehlungen hinsichtlich der Entlohnung heraus, diese müssen jedoch nicht eingehalten werden. Unter bestimmten Vorraussetzungen hat man die Möglichkeit sich die Kosten des Detektivs von dem Betroffenen erstatten zu lassen.
Erstattung des Honorars
Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einem Grundsatz bestätigt.
Um sich die Kosten von einem Arbeitnehmer, der überführt wurde, erstatten zu lassen, muss bereits bei der Beauftragung des Detektivs ein konkreter Tatverdacht bestanden haben, die Arbeit des Ermittlers muss sachdienlich und vernünftig gewesen sein und Kosten für diese Ermittlung müssen im Verhältnis zum Streitwert stehen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist eine Erstattung der Kosten möglich.
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Nähere Informationen zu und eine Definition zu dem Begriff Detektiv finden Sie bei Wikipedia: Detektiv
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