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Ermittlungsarbeit von Detektiven
Die Ermittlungsarbeit muss sich immer innerhalb der gesteckten Grenzen vom Gesetz halten, dabei ist das Strafgesetz und das Persönlichkeitsrecht besonders zu beachten.
Ein Detektiv hat nicht mehr Rechte, als jeder andere Bürger und bewegt sich in keinem Fall in einem rechtfreien Raum bei der Ausübung seiner Tätigkeit. Beispielsweise ist das Mithören oder Aufnehmen von Gesprächen ohne deren Wissen nicht erlaubt und auch Fotos, die heimlich im privaten Wohnbereich aufgenommen wurden, gelten als nicht zulässig. Laut Kunsturhebergesetz hat jeder Betroffene ein Recht an seinem eigenen Wort oder am eigenen Bild.
Ausnahmen bei der Ermittlungsarbeit Einige Ausnahmen bilden eher die Seltenheit, hierzu gehören beispielsweise Videoaufnahmen am Arbeitsplatz, wenn keine andere Möglichkeit besteht, den Missetäter zu überführen.
Oder aber Fotos und Videoaufnahmen die in der Öffentlichkeit (z.B. Restaurants, Hotels) angefertigt wurden. Zudem darf ein Detektiv auch nicht in fremde Wohnungen eindringen, dies fällt unter Hausfriedensbruch. Dagegen darf ein Ermittler am Arbeitsplatz durchaus einen Blick in die Aktentasche oder den Mantel werfen. Man sieht also es gibt eine Reihe von Regeln die bei der Ermittlung eingehalten werden, damit die gesammelten Beweise auch am Ende vor dem Gesetz voll verwertbar sind.
Daher sollte man sich vor Beauftragung eines Detektivs von seiner Qualität überzeugen lassen.
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Nähere Informationen zu und eine Definition zu dem Begriff Detektiv finden Sie bei Wikipedia: Detektiv
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