Die Beschaffung von Beweismitteln ist zwar vom Gesetz her grundsätzlich erlaubt,
wenn ein berechtigtes Interesse besteht, aber die Methoden zur Beschaffung müssen seriös sein, andernfalls werden die Beweise vor dem Gesetz schnell null und nichtig. Neben den Videoaufnahmen, Fotos und die Aussagen eines Detektivs, sollte auch immer ein schriftlicher Bericht über die Beobachtungen erstellt werden. In diesem Bericht sollte immer Datum, Uhrzeit und Ort des Geschehens festgehalten werden. Nur dann sind die Beweise auch vor Gericht verwertbar.